Wie gewohnt können Sie bei uns die Hauptuntersuchung nach §29 StVZO und andere amtliche und nichtamtliche Tätigkeiten in Anspruch nehmen. Wie in anderen Geschäften gilt es eine Mund-Nasen-Bedeckung innerhalb unserer Prüfstelle zu tragen, sobald ein Mindestabstand von 2m nicht eingehalten werden kann. Weitere Informationen können gerne telefonisch erfragt werden. Wir freuen uns auf Sie!